Auszug aus der „BildscharbV“:

„Bei der Gestaltung des Bildschirm-Arbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirm-Arbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen“.  (§ 4,  Ziff. 17)

Unser Liefer-Programm:

  • schalldämmende und schalldämpfende Stellwände

Kernmaterial: patentierter Gipsschaum mit hoch schallabsorbierenden Eigenschaften.