Auszug aus der „BildscharbV“:
„Bei der Gestaltung des Bildschirm-Arbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirm-Arbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen“. (§ 4, Ziff. 17)
Unser Liefer-Programm:
- schalldämmende und schalldämpfende Stellwände
Kernmaterial: patentierter Gipsschaum mit hoch schallabsorbierenden Eigenschaften.